9.11.07

Antwort der CONCORDIA

Bereits vorletzten Samstag bekam ich folgende Antwort auf mein zartes Zetern:

Wer mich kennt, weiss, dass ich so einen Nichtsonderlichkräftigsinn nicht unerwidert lassen kann. Im Moment habe ich jedoch, ob gesund oder krank, weiblich oder männlich, Klügeres zu tun – Dringenderes allemal (Rückenkrämpfe, leider keine Robbie Williamse, legen mich seit Tagen flach). Drum verspreche ich baldiges Wiedererscheinen auf der dialektischen Bühne. Freundliche Grüsse, gälledsi.


Luzern, 25.Oktober 2007-11-02

Prämienausstand vom Juni 2005

Sehr geehrte Frau Iser

Sie haben uns am 22.10.2007 angeschrieben und Ihren Unmut über die Praxis betreffend Einforderung eines alten Prämienausstandes ausgedrückt. Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Am 10.06.2005 erhielten wir von Ihrer Bank die Meldung, dass wir die Prämie vom Juni 2005 nicht automatisch Ihrem Bankkonto belasten konnten. Aus Datenschutzgründen ist uns nicht bekannt, warum diese Belastung nicht vollzogen werden konnte. Sie erhielten daraufhin von uns am 24.06.2005 ein Schreiben, in dem wir Sie auf den Ausstand von CHF 376.50 aufmerksam machten. Dem Schreiben haben wir einen vorgedruckten Einzahlungsschein beigelegt. Am 14.07.2005 ist Ihre Zahlung bei uns eingetroffen, jedoch nur über den Betrag von CHF 142.75.

Selbstverständlich ist die Tatsache, dass wir den Ausstand erst im Jahr 2007 bemerken nicht Ihr Fehler. In unserem Schreiben vom 10.10.2007 haben wir Sie über diesen unglücklichen Umstand informiert und uns dafür auch entschuldigt. Wir entschuldigen uns nochmals für die Verzögerung des Mahnprozesses.

Die gesetzliche Grundlage für die Einforderung des Ausstandes beruht auf dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Art. 24, Abs. 1. Der Anspruch auf ausstehende Leistungen oder Beiträge erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welche die Leistung, und fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, für welches der Beitrag geschuldet war.

Ihre Frage nach der ethischen Grösse unserer Organisation bejahen wir. Es mag für Sie im Einzelfall nicht nachvollziehbar sein, dass wir diesen Ausstand einfordern, wir wenden jedoch die Gesetze korrekt an und vermeiden somit eine Ungleichbehandlung von unseren Versicherten – was ein Ziel einer Sozialversicherung ist. Egal ob gesund, krank, weiblich oder männlich wir kennen keinen Unterschied in der Behandlung unserer Kunden. Wir hoffen, es stösst bei Ihnen auf Verständnis, dass sich die Mitarbeitenden der Buchhaltung im Einzelfall nicht um die Krankengeschichte der Kunden kümmern dürfen, dies vor allem aus Gründen des Ihnen zu Gute kommenden Datenschutzes.

Nicht unerwähnt lassen wir auch Ihr vorbildliches Verhalten zum Kostensparen. Trotzdem weisen wir Sie darauf hin, dass die CONCORDIA eine Unternehmung ist, welche nicht gewinnorientiert arbeitet. Sämtliche Einsparungen unserer Versicherten vermindern das enorme Ansteigen der Leistungsbezüge und wirken sich schlussendlich auf die Prämienhöhe aus, was im Endeffekt unseren Kunden zu Gute kommt.

Wir sind überzeugt, dass unsere Stellungsnahme Ihre Fragen und Unsicherheiten beseitigen konnte und bitten Sie, den Ausstand von CHF 233.75 bis am 20.11.2007 zu begleichen. Sollte Ihnen die Totalzahlung nicht möglich sein, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren, damit wir die Möglichkeiten einer Ratenzahlung besprechen können.

Freundliche Grüsse

CONCORDIA

A. Capiaghi/Bereichsleiter (Unterschrift)
M. Leitz/Teamleiterin
(Unterschrift)